
Das Schuljahr ist in drei Trimester von jeweils vier Monaten Dauer unterteilt. Trimesterbeginn sind
der 1. Januar, der 1. Mai sowie der 1. September. Das Unterrichtsentgelt (s.Preisübersicht) versteht
sich als Honorar für jeweils ein ganzes Trimester, das in zwei Raten zu entrichten ist, bei
Bankeinzug fällig jeweils zu Beginn des zweiten und vierten Monats des laufenden Trimesters,
unabhängig von Ferienterminen.
Kreissparkasse Köln BLZ 370 502 99 KTO 324 004 643
Volksbank Oberberg eG BLZ 384 621 35 KTO 7104 323 019
Bei Zahlungsrückstand kann der Unterricht bis zur Zahlung der Außenstände zu Lasten des
Schülers unterbrochen
werden. Für den Fall, dass das Unterrichtsengelt nicht bis zum Ende
des jeweiligen Monats entrichtet ist, behält
sich
die Musikschule die fristlose Kündigung vor.
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Gleiches
gilt für lokale
Fest- und Ferientage. Unterrichtsstunden, die aufgrund von Verhinderung oder
Krankheit des Schülers/der Schülerin
ausfallen oder auf die o.g. Feier- Fest- oder Ferientage
fallen, werden nicht nachgegeben. Unterrichtsstunden,
die aufgrund einer Verhinderung der Lehrkraft
ausfallen, werden nachgeholt oder durch qualifizierte Vertretung
ausgeglichen. Hierzu können
zusätzliche Unterrichtszeiten festgelegt und Schüler/innen zu Gruppen
zusammengefasst werden.
Der Lehrer/die Lehrerin kann jedoch bei gegenüber der Schulleitung nachgewiesener
Erkrankung den Unterricht bis zu zweimal pro Schuljahr ausfallen lassen, ohne das von Seiten der
Schüler/innen
bzw. deren Erziehungsberechtigten ein Anspruch auf Nachholung oder Vertretung besteht.
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